www.wiereg.at ist eine Service- und Informationsplattform der Malainer Rechtsanwalts GmbH zum Thema Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz. Alle Informationen auf unserer Webseite stehen Ihnen selbstverständlich kostenlos zur Verfügung.
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Das neue Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurde vom österreichischen Nationalrat im September 2017 in Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie beschlossen. Kern dieses neuen, am 15.1.2018 in Kraft getretenen Gesetzes ist die Erstellung eines Registers, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von inländischen Gesellschaften, anderen juristischen Personen bzw. Rechtsträgern sowie Trusts eingetragen werden müssen.
Die für die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wesentlichen Informationen über wirtschaftliche Eigentümer wurden bisher in keinem Register gesondert erfasst und erst mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird nunmehr ein zentrales Register eingerichtet, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts eingetragen werden.
Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer soll einen idealen Ausgangspunkt für die Feststellung und Überprüfung der Identität von wirtschaftlichen Eigentümern bieten und so einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. Inländische Behörden, die Geldwäschemeldestelle und die in die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingebundenen Verpflichteten (z.B. Banken, freie Berufe, Gewerbetreibende) können auf die Daten im Register zugreifen und so einen raschen Überblick bei der Identitätsprüfung des oder der wirtschaftlichen Eigentümer(s) erlangen.
Registerbehörde ist der Bundesminister für Finanzen, wobei die Umsetzung und der Betrieb des Registers über die Bundesanstalt Statistik Österreich und die Bundesrechenzentrum GmbH erfolgen. Neben der erstmaligen Meldung besteht für meldepflichtige Rechtsträger auch die Sorgfaltspflicht zur jährlichen Kontrolle der Richtigkeit der im Register hinterlegten Daten. Teil dieser Sorgfaltspflicht ist auch eine entsprechende Dokumentation der Überprüfung. Da Falscheinträge im Register unter strengen Strafandrohungen stehen, empfehlen wir die jährliche Kontrolle gemeinsam mit einer entsprechenden Dokumentation jedes Jahr routinemäßig durchzuführen – gerne unterstützen wir Sie dabei.
Auf dieser Website finden Sie nicht nur eine Übersicht zu relevanten Aspekten dieser neuen Gesetzgebung, sondern können bei Bedarf auch rasch und unverbindlich überprüfen, ob Ihr Unternehmen der Meldepflicht im Register der wirtschaftlichen Eigentümer – und damit auch der Pflicht zur jährlichen Kontrolle - nachzukommen hat. Um direkt zum kostenlosen Selbsttest zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Für allgemeine und Hintergrundinformationen zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer klicken Sie bitte hier.
Einen raschen Einstieg, passend für Ihre Rechtsform, finden Sie hier:
Inkrafttreten einer weiteren WiEReG-Novelle mit einigen Änderungen
10. März 2021Möglichkeit das WiEReG-Compliance Package zu nutzen
10. November 2020aller im Moment offenen WiEReG-Fristen wegen Covid-19
4. April 2020mit zahlreichen Änderungen (Umwandlung in öffentliches Register mit Einsicht für jedermann; verstärkte Sorgfaltspflichten für die jährl. Kontrolle)
10. Jänner 2020der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2018/843 Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 62/2019.
23.Juli. 2019Ab 16. April kann das Self-Check Service auf unserer Seite benutzt werden
16. April 2018Berufsmäßige Parteienvertreter (Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, etc) können ihre Mandanten im Register melden
2. Mai 2018Bis 16. August hat die erstmalige Meldung der Daten zu erfolgen.
16. August 2018